Unsere AGB

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1. Geltung
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht mit unserer schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann für uns nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Abschluß
Angebote erfolgen in Euro ohne Mehrwertsteuer und sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen auch fernmündliche und mündliche Auftragserteilungen werden uneingeschränkt bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder ersatzweise durch die Übergabe von Arbeitsunterlagen, EDV-Daten, Bildern, Zuleitung von Korrekturen oder Duckfreigaben in offensichtlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Aufträge nach Arbeitsaufwand und dem derzeit gültigen Stundensatz abgerechnet. Zusätzlich zum Auftragsumfang geforderte oder durch Änderung der vorher vereinbarten Auftragsgrundlagen notwendige Mehrleistungen werden nach Aufwand berechnet. Zur Wirksamwerdung genügt der mündliche Hinweis auf Geltendmachung von Mehrleistung oder deren Entgegennahme durch den Kunden. Die Abrechnungssätze gelten als allgemein üblich wenn diese auch bei anderen Kunden so zum Ansatz kommen.

3. Druckvorlagen
Für die Prüfung der Rechte auf Nutzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen aller gelieferten oder von uns erzeugten Entwürfe, Texte und Bilder ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Druckvorlagen und Korrekturabzüge sind auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen und uns „druckreif” erklärt zurück zugeben. Eine erteilte Druckfreigabe ist binden für Form, Stand, Text und Farbe des Druckobjektes. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichnungen vom Original, einem Farbmuster oder der vorgegebenen Farbe eines Farbsystems nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Im einzeln behalten wir uns das Recht vor, das Druckobjekt geringfügig anzupassen, sodass eine optimale Verarbeitung gewährleistet ist.

4. Lieferung und Beanstandung
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Ein Anspruch auf Schadensersatz durch den Verzug von Lieferungen besteht nicht.
Bei Druckaufträgen wird im allgemeinen die volle vorgeschriebene Auflage ausgeliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% anzuerkennen. Bei Kleinauflagen und Verarbeitung von Sondermaterialien kann dieser Prozentsatz auch höher sein, gemäss den Lieferbedingungen der entsprechenden Vorlieferanten und deren Fachverbänden. Lieferungen gelten ab unserem Standort, falls nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Die Ware wird sofort nach Fertigstellung berechnet. Wird die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftraggeber entgegengenommen, so wird Sie gegen Gebühr eingelagert. Beanstandungen sind nur innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Fertigstellung der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gefertigten Waren und Leistungen besteht auch dann, wenn vorab bereits Muster geliefert wurden oder die Lieferung noch nicht entgegengenommen wurde. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch die verspätete Abnahme oder eine strittige Mängelrüge nicht berührt. Allenfalls kann ein teilweiser Einbehalt wegen Mangels vereinbart werden.
Wir weisen ausdrücklich auch auf die geltenden Lieferbedingungen der Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen hin. Die dort im einzelnen für zulässig erklärten Regelungen, Toleranzen und Beschaffenheiten sind für uns und auch den Auftraggeber bindend.

5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Neukunden zahlen sofort bei Lieferung. Ansonsten erfolgt die Zahhlung soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung gesetzten Frist ab dem Rechnungsdatum, sodass uns der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Skontoabzüge vom Rechnungsbetrag sind nur zulässig, sofern sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wurden. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages, auch ohne vorhergehende Mahnung, Verzugszinsen gemäß geltendem Recht zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet Schecks, Wechsel oder ausländische Währungen zum Ausgleich eines Rechnungsbetrages entgegenzunehmen. Die Kosten des Geldverkehrs, wie Diskont und Bankspesen, gehen zu Lasten des Kunden. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern, sowie für noch nicht fällige Wechsel und Schecks Barzahlung zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware oder Leistung bis zur völligen Bezahlung vor. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zu deren Rücknahme oder Einbehalt berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wurde die gelieferte Ware oder Leistung bereits weiterverarbeitet, vervielfältigt oder verteilt, so haben wir das Recht alle Folgeprodukte einzuziehen und dem Kunden die Nutzung zu untersagen. Die von uns erzeugten oder gespeicherten EDV-Daten, Vorrichtungen, Werkstücke und Arbeitsunterlagen sind und bleiben selbst dann unser Eigentum, wenn die Arbeiten zu deren Besorgung, Erstellung oder Änderung uns vom Kunden bezahlt wurden. Zu deren Archivierung oder Herausgabe sind wir nicht verpflichtet. Mit dem Kauf der Ware oder Leistung erwirbt der Kunde nur das Nutzungsrecht zu dem im Auftrag aufgeführten Zweck. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Weiterverarbeitung und Veräußerung von Entwürfen bedarf grundsätzlich unserer Zustimmung. Bei Nichtbeachtung fordern wir unbegrenzten Schadensersatz vom Kunden, auch wenn dieser nicht selbst für den Verstoß gegen das Nutzungsrecht verantwortlich ist.

7. Haftungsausschluß
Wir übernehmen keinerlei Haftung für den Inhalt und die Richtigkeit der gelieferten Entwürfe und Ausarbeitungen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Fehler und Änderungswünsche, die vom Auftraggeber bei Druckfreigabe oder Druckreiferklärung übersehen worden sind. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware, für einen nicht im Auftrag angegebenen Zweck. Der Kunde stellt uns von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Die Haftung für Zusagen, Fehler und Mängel von Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen erfolgt im Rahmen geltenden Rechts und wird im Zweifel abgelehnt.
Wir übernehmen keine Haftung für uns überlassene Objekte, Waren, Werkstücke, Vorrichtungen, Unterlagen, Daten, Datenträger, Manuskripte, Bilder, Farbmuster. Druckvorlagen, EDV-Datenträger und andere Unterlagen werden von uns zum Teil archiviert. Eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Wasser oder eine andere Gefahr besteht nicht. Der Auftraggeber kann eine solche Versicherung besorgen. Eine Verpflichtung zur sachgemäßen Lagerung besteht, wenn überhaupt, nur für die Dauer der Auftragserfüllung.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Zahlungen ist Trier.

9. Gültigkeit
Änderungen und Ergänzungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Ganzen.

 
   
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