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Unsere
AGB
Die Druckversion finden Sie hier.
1. Geltung
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht mit unserer schriftlichen
Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden auch dann für uns nicht verpflichtend, wenn
wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Abschluß
Angebote erfolgen in Euro ohne Mehrwertsteuer und sind stets freibleibend.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen auch fernmündliche
und mündliche Auftragserteilungen werden uneingeschränkt bindend
durch unsere schriftliche Bestätigung oder ersatzweise durch die
Übergabe von Arbeitsunterlagen, EDV-Daten, Bildern, Zuleitung von
Korrekturen oder Duckfreigaben in offensichtlichem Zusammenhang mit dem
Auftragsgegenstand.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Aufträge
nach Arbeitsaufwand und dem derzeit gültigen Stundensatz abgerechnet.
Zusätzlich zum Auftragsumfang geforderte oder durch Änderung
der vorher vereinbarten Auftragsgrundlagen notwendige Mehrleistungen werden
nach Aufwand berechnet. Zur Wirksamwerdung genügt der mündliche
Hinweis auf Geltendmachung von Mehrleistung oder deren Entgegennahme durch
den Kunden. Die Abrechnungssätze gelten als allgemein üblich
wenn diese auch bei anderen Kunden so zum Ansatz kommen.
3. Druckvorlagen
Für die Prüfung der Rechte auf Nutzung, Veröffentlichung
oder Vervielfältigung sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
aller gelieferten oder von uns erzeugten Entwürfe, Texte und Bilder
ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Druckvorlagen und Korrekturabzüge
sind auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif
erklärt zurück zugeben. Eine erteilte Druckfreigabe ist binden
für Form, Stand, Text und Farbe des Druckobjektes. Bei farbigen Reproduktionen
in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichnungen vom Original,
einem Farbmuster oder der vorgegebenen Farbe eines Farbsystems nicht als
berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Im einzeln behalten
wir uns das Recht vor, das Druckobjekt geringfügig anzupassen, sodass
eine optimale Verarbeitung gewährleistet ist.
4. Lieferung und Beanstandung
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden,
der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur
Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach
Ablauf der Frist ablehnen werde. Ein Anspruch auf Schadensersatz durch
den Verzug von Lieferungen besteht nicht.
Bei Druckaufträgen wird im allgemeinen die volle vorgeschriebene
Auflage ausgeliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Mehr- oder
Minderlieferung bis zu 10% anzuerkennen. Bei Kleinauflagen und Verarbeitung
von Sondermaterialien kann dieser Prozentsatz auch höher sein, gemäss
den Lieferbedingungen der entsprechenden Vorlieferanten und deren Fachverbänden.
Lieferungen gelten ab unserem Standort, falls nichts anderes vereinbart
ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen
werden nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorgenommen
und gehen zu dessen Lasten. Die Ware wird sofort nach Fertigstellung berechnet.
Wird die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftraggeber
entgegengenommen, so wird Sie gegen Gebühr eingelagert. Beanstandungen
sind nur innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Fertigstellung
der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung
der gefertigten Waren und Leistungen besteht auch dann, wenn vorab bereits
Muster geliefert wurden oder die Lieferung noch nicht entgegengenommen
wurde. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber
Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages
wird durch die verspätete Abnahme oder eine strittige Mängelrüge
nicht berührt. Allenfalls kann ein teilweiser Einbehalt wegen Mangels
vereinbart werden.
Wir weisen ausdrücklich auch auf die geltenden Lieferbedingungen
der Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen hin. Die dort im einzelnen
für zulässig erklärten Regelungen, Toleranzen und Beschaffenheiten
sind für uns und auch den Auftraggeber bindend.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Neukunden zahlen sofort bei Lieferung. Ansonsten erfolgt
die Zahhlung soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb
der auf der Rechnung gesetzten Frist ab dem Rechnungsdatum, sodass uns
der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung
steht. Skontoabzüge vom Rechnungsbetrag sind nur zulässig, sofern
sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wurden. Wir sind berechtigt,
ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages, auch ohne vorhergehende Mahnung,
Verzugszinsen gemäß geltendem Recht zu verlangen. Wir sind
nicht verpflichtet Schecks, Wechsel oder ausländische Währungen
zum Ausgleich eines Rechnungsbetrages entgegenzunehmen. Die Kosten des
Geldverkehrs, wie Diskont und Bankspesen, gehen zu Lasten des Kunden.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sofortige
Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
zu fordern, sowie für noch nicht fällige Wechsel und Schecks
Barzahlung zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware oder Leistung bis
zur völligen Bezahlung vor. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zu deren Rücknahme oder
Einbehalt berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wurde
die gelieferte Ware oder Leistung bereits weiterverarbeitet, vervielfältigt
oder verteilt, so haben wir das Recht alle Folgeprodukte einzuziehen und
dem Kunden die Nutzung zu untersagen. Die von uns erzeugten oder gespeicherten
EDV-Daten, Vorrichtungen, Werkstücke und Arbeitsunterlagen sind und
bleiben selbst dann unser Eigentum, wenn die Arbeiten zu deren Besorgung,
Erstellung oder Änderung uns vom Kunden bezahlt wurden. Zu deren
Archivierung oder Herausgabe sind wir nicht verpflichtet. Mit dem Kauf
der Ware oder Leistung erwirbt der Kunde nur das Nutzungsrecht zu dem
im Auftrag aufgeführten Zweck. Eine darüberhinausgehende Nutzung,
insbesondere die Weiterverarbeitung und Veräußerung von Entwürfen
bedarf grundsätzlich unserer Zustimmung. Bei Nichtbeachtung fordern
wir unbegrenzten Schadensersatz vom Kunden, auch wenn dieser nicht selbst
für den Verstoß gegen das Nutzungsrecht verantwortlich ist.
7. Haftungsausschluß
Wir übernehmen keinerlei Haftung für den Inhalt und die Richtigkeit
der gelieferten Entwürfe und Ausarbeitungen. Insbesondere übernehmen
wir keine Haftung für Fehler und Änderungswünsche, die
vom Auftraggeber bei Druckfreigabe oder Druckreiferklärung übersehen
worden sind. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für die
Brauchbarkeit der gelieferten Ware, für einen nicht im Auftrag angegebenen
Zweck. Der Kunde stellt uns von jeglichen Schadensersatzansprüchen
frei. Die Haftung für Zusagen, Fehler und Mängel von Vorlieferanten
und Erfüllungsgehilfen erfolgt im Rahmen geltenden Rechts und wird
im Zweifel abgelehnt.
Wir übernehmen keine Haftung für uns überlassene Objekte,
Waren, Werkstücke, Vorrichtungen, Unterlagen, Daten, Datenträger,
Manuskripte, Bilder, Farbmuster. Druckvorlagen, EDV-Datenträger und
andere Unterlagen werden von uns zum Teil archiviert. Eine Versicherung
gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Wasser oder eine andere Gefahr besteht
nicht. Der Auftraggeber kann eine solche Versicherung besorgen. Eine Verpflichtung
zur sachgemäßen Lagerung besteht, wenn überhaupt, nur
für die Dauer der Auftragserfüllung.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Zahlungen
ist Trier.
9. Gültigkeit
Änderungen und Ergänzungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im
Ganzen.
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